Samstag, 29. Juni 2019

Ordnungswidrigkeit

Eine (sehr) kurze Paddelei an einem Spätnachmittag in der vergangenen Woche belehrte mich, dass die Zeiten der Ruhe und Abgeschiedenheit vorbei sind. Auf dem Fluss ist jede Menge los und ich verlege meine Paddelaktivitäten lieber wieder auf die frühen Morgenstunden.


Das tat ich heute und prompt begegnete mir kurz nach Fünf eine lautstarke Stocherkahn- besatzung, die behauptete, das Nachtfahrverbot ende um Fünf Uhr. Ich sah nach: Laut §2 der "Gewässerverordnung" gilt das Befahrungsverbot von 23:00 bis 8:00 Uhr.

Das Dumme ist: Sie gilt für "Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft" - das schließt mein Kanu ein. Ich begehe also fortgesetzte Ordnungswidrigkeiten, wenn ich früh Morgens paddeln gehe.


Zerknirscht und mit dem Vorsatz mein gesetzeswidriges Handeln konsequent fortzusetzen paddelte ich wieder zurück zum Bootshaus, lagerte mein Boot ein, betrachtete die Überbleibsel des jährlich stattfindenden Spendenlaufs. Jetzt gibts erstmal Frühstück.

2 Kommentare:

  1. Ist Paragraph 1a (4) denn bei den ganzen Booten des Paddel Vereins erfüllt?
    -Wasserfahrzeuge, mit denen regelmäßig der Neckar befahren wird, müssen an beiden Außen- seiten des Bugs mit einer von der Stadt ausgegebenen Erkennungsnummer versehen sein.

    Ich glaube, da können die Paddel Freunde mal geschlossen zum Amt gehen.

    Grüße mit einem Schmunzeln nach Tübingen.

    Marc

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  2. Oje, Abgründe tun sich auf. Das illegale Handeln nimmt ungeahnte Ausmaße an...

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